HALTE-
BESTIMMUNGEN
Je nach Filialgeneration stellen Savannahs unterschiedliche Ansprüche an die Haltung. Eine F1 oder F2 braucht zwingend ein Freigehege zum großzügig bemessenen Wohnraum um glücklich zu werden.
Ab der F3 ist eine Haltung in der nicht zu kleinen Wohnung mit gesichertem Balkon oder Terrasse möglich. Wir empfehlen dennoch ein großzügiges Außengehege. Ab der F5 besteht eigentlich kein Unterschied mehr im Vergleich zur Haltung einer temperamentvollen anderen Katzenrasse.
Da Hybride der Generation F1-einschließlich F4 dem Serval gleichgestellt sind, gilt für diese Generationen die Meldepflicht bei der Naturschutzbehörde. Der Gesetzgeber gibt über die Mindestanforderungen zur Haltung einer bzw. zweier Savannah im Säugetiergutachten 2014 ein Mindestmaß von 25m² für das Innen- und 50m² für das Außengehege vor. Aus persönlicher Erfahrung heraus nutzen Savannahs auch weitaus größere Areale aus. Für die Haltung von F1 Savannahs sind vorab Haltegenehmigungen einzuholen.
Die Haltung von F1 Savannahs kann in ihrem Bundesland u.U. komplett verboten sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei ihrem Veterinäramt über die jeweiligen Bestimmungen in ihrem Bundesland.Für unkontrollierten Freilauf sind Savannah Katzen aber völlig ungeeignet, da sie einen starken Jagdtrieb haben. Dies sollte man auch beachten, wenn man Kleinnager, Vögel oder Fische im Heim beherbergt. Für diese ins Beuteschema fallenden Tiere müssen „Savannahfreie“ Räumlichkeiten geschaffen werden.
Mit Hunden, anderen Katzen und auch mit Kindern gibt es dagegen keine Probleme. In der Ernährung sind insbesondere die ersten Generationen recht anspruchsvoll. Sie sollten mit Rohfutter(sog. BARF-Futter) und hochwertigem Nassfutter ernährt werden. Aufgrund der Größe, Sprunggewaltigkeit und Aktivität der Savannah müssen Klettermöglichkeiten besonders groß und stabil gewählt werden.
Liebhabertiere beiderlei Geschlechts sollten zwischen dem 6. und 8. Lebensmonat kastriert werden, damit es nicht zu unerwünschten Markierverhalten kommt.